15 km
oder Die Freuden der Beschränkung - Im leeren Menschenzoo
Dresden, 15. Dezember 2020 - 13. Februar 2021
Pimentdrucke auf Barytpapier, gerahmt, 40x30cm/40x50cm
Ab 14.12.2020 trat in Dresden eine nächtliche Ausgangssperre in Kraft. Gleichzeitig war das Verlassen der Unterkunft ohne triftigen Grund ist untersagt. Triftige Gründe waren unter anderem:
- der Weg zur Arbeit, Schule, Kita, Arzt,
- unaufschiebbare Prüfungen,
- Einkaufen für den täglichen Bedarf und Inanspruchnahme sonstiger Dienstleistungen im Umkreis von 15 Kilometern des Wohnbereichs oder des Arbeitsplatzes oder zur nächstgelegenen Einrichtung zur Grundversorgung/für Einkäufe des täglichen Bedarfs,
- Besuch bei Partnern, Hilfsbedürftigen, Kranken oder zur Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts im jeweiligen privaten Bereich, Besuch in Pflegeheimen und Krankenhäusern,
- Treffen und Besuche mit Angehörigen eines weiteren Hausstandes bis maximal fünf Personen bzw. anlässlich des Weihnachtsfestes mit bis vier über den eigenen Hausstand hinausgehenden
Personen aus dem engsten Familien- und Freundeskreis – zuzüglich Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres, - Begleitung Sterbender und Beerdigungen sowie
- Sport und Bewegung im Freien im Umkreis von 15 Kilometern des Wohnbereichs sowie der Besuch des eigenen oder gepachteten Kleingartens oder Grundstücks unter Einhaltung der Kontaktbeschränkungen.
>>dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen
>>coronavirus.sachsen.de/archiv-der-abgelaufenen-amtlichen-bekanntmachungen
Am 13.02. wurde von der Stadt Dresden die Aufhebung der nächtlichen Ausgangssperre und der 15-km-Regel ab dem 15.02.2021 verkündet.
>>dnn/lokales/dresden/dresden-hebt-naechtliche-ausgangssperre-und-15-kilometer-radius-auf
Im Rahmen des Zirkelschlags vom maximal 15km um meinen Wohnort bewegte ich mich zu Orten, an die ich normalerweise gar nicht oder nur selten gelange: u.a. das menschenleere Zentrum der Stadt mit seinen geschlossenen Geschäften oder stillstehende Einkaufszentren in der Peripherie.